Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Hotels und Gaststätten fehlt das Personal

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zur Sommersaison fehlt vielerorts in Hotels und Gaststätten das Personal. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben tausende Mitarbeiter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Branche den Rücken gekehrt. «Die Corona-Krise hat das Problem noch verstärkt», sagte Regionalgeschäftsführer Jens Löbel. So hätten im vergangenen Jahr allein in Sachsen rund 9000 Hotel- und Gastro-Mitarbeiter die Branche verlassen - ein Minus von 12 Prozent.

Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur und hat die Zahl der Beschäftigten zum Jahreswechsel 2020/21 und mit dem Vorjahreszeitpunkt verglichen - vor Ausbruch der Corona-Pandemie.

Demnach haben in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr rund 4300 Köche, Servicekräfte und Restaurantmitarbeiter den Job gewechselt, das entspricht einem Verlust von 13 Prozent. In Thüringen beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe zum Jahreswechsel rund 27 800 Mitarbeiter - 14 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Bundesweit hat jeder sechste Beschäftigte das Gastgewerbe verlassen. Durch Kurzarbeit und unklare Perspektive hätten sich viele umorientiert, so Löbel. Probleme wie ungeregelte Arbeitszeiten und geringe Löhne habe es aber schon vor Corona gegeben.

Mit einem besonderen Projekt versucht etwa der DEHOGA in Sachsen umzusteuern. Rund 30 Schülerinnen und Schüler sind mit einem Schaufelraddampfer auf der Elbe bei Bad Schandau (Sächsische Schweiz) unterwegs und machen Station an verschiedenen Hotels, um in verschiedene Berufe zu schnuppern. Bis zum Mittwoch stehen etwa Bettenmachen im Hotelzimmer, Drei-Gänge-Menüs zum Selbstkochen und das Mixen von Cocktails auf dem Programm. 

«Wir wollen junge Menschen für die Branche begeistern. Deswegen nehmen wir sie mit auf Reisen, damit sie sehen, wie es sich anfühlt, Gastwirt zu sein», sagte Thomas Pfenniger, DEHOGA-Regionalleiter für den Bereich Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das Werben um Nachwuchs sei nach der Corona-Krise wichtiger denn je. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?