Sechs von zehn Berufstätigen sind im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schnell mal den Laptop hochfahren, per Diensthandy E-Mails checken oder ans Telefon gehen, wenn der Chef anklingelt: 61 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sind auch in ihrem Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.002 Menschen ab 16 Jahren.

Damit grenzen sich in diesem Jahr etwas mehr Menschen in ihrer freien Zeit vom Job ab als 2019, als noch 71 Prozent im Weihnachtsurlaub dienstlich ansprechbar waren. Die Mehrheit (61 Prozent) ist in diesem Jahr telefonisch erreichbar, 56 Prozent per Kurznachricht und 43 Prozent per E-Mail. 42 Prozent nehmen in ihrem Urlaub grundsätzlich auch dienstliche Video-Anrufe an. Die Befragten konnten mehrere Optionen angeben.

Einen deutlichen Unterschied gibt es zwischen Berufstätigen, die derzeit ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten: Hier sind 71 Prozent dienstlich während des Weihnachtsurlaubs erreichbar – unter Berufstätigen, die nicht im Homeoffice arbeiten, sind es nur 48 Prozent.

„Eine Bereitschaft zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist überall dort besonders hoch, wo Arbeitnehmer Vertrauensarbeitszeiten, Flexibilität und flache Hierarchien genießen – und wo es digitalisierte Arbeitsprozesse und -umgebungen gibt. Das ist bei Berufen, die sich für das Homeoffice eignen, eher der Fall als bei Berufen, die eine Präsenz vor Ort erfordern“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es ist allerdings grundsätzlich wichtig, dass freie Zeit möglichst ungestört zur Erholung und für Familie und Freunde genutzt werden kann. Unternehmen sollten darauf achten, gut funktionierende Vertretungslösungen zu etablieren.“

Die Gründe für eine Erreichbarkeit während der Weihnachtsferien fallen unterschiedlich aus: 61 Prozent meinen, dass ihr Vorgesetzter dies von ihnen erwarte, 44 Prozent wollen damit die Erwartungen ihrer Kollegen und 28 Prozent die Erwartungen ihrer Kunden erfüllen. Jeder Fünfte (21 Prozent) ist auch erreichbar, weil er es selbst gern möchte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?