Wer normalerweise mit Bus oder Bahn zur Arbeit pendelt, muss für Freitag umplanen. Die Gewerkschaft Verdi hat Streiks im Nahverkehr in sechs Bundesländern angekündigt. Eine Entschuldigung fürs Zuspätkommen ist das für betroffene Pendlerinnen und Pendler allerdings nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen trotz allem pünktlich im Unternehmen oder im Betrieb erscheinen.
Unpünktlichkeit gilt als Pflichtverletzung und kann Abmahnungen oder im Wiederholungsfall eine Kündigung nach sich ziehen. Wer zu spät kommt, muss zudem mit Lohnkürzungen rechnen. In solchen Fällen gebe es für die verlorene Zeit keinen Lohn, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Höhere Anfahrtskosten, die entstehen, weil man zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit fahren musste, müssten Beschäftigte in der Regel in Kauf nehmen und selbst tragen.
War der Streik vorhersehbar?
Entscheidend ist aber immer, ob die Beeinträchtigungen vorhersehbar waren: Wurde der Streik vorab angekündigt? Bei einem Streik im Nahverkehr, der wie in dieser Woche bereits einige Tage im Voraus bekannt war, müssen Beschäftigte entsprechend reagieren und etwa das Auto oder das Rad nehmen und genügend Zeit für die Anreise einplanen. Falls es entsprechende Vereinbarungen gibt, können Beschäftigte nach Absprache auch von zu Hause aus arbeiten.