Studie: Weihnachtsmärkte auch in Corona-Zeiten machbar

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Schaustellerbund hat mit fachlicher Unterstützung des Deutschen Tourismusverbandes eine Studie vorgelegt (PDF). Ergebnis: Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis sind miteinander vereinbar.

DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz dazu: „Ich bin froh, dass wir mit dieser Studie nun eine fundierte Arbeitsgrundlage haben. Es zeigt sich, dass sich die Infektionsrisiken bei entsprechender Vorbereitung der Weihnachtsmärkte minimieren lassen.

Weihnachts- und Adventsmärkte gehören zur Winterzeit und sind unser Kulturgut. Nicht zuletzt sorgen sie mit für lebendige und lebenswerte Innenstädte. Das ist besonders in einer Zeit wichtig, in der viele Akteure im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Städtetourismus in existentiellen Nöten stecken. Wenn wir touristische und Einzelhandels-Infrastrukturen auch nach Corona in unseren Städten sichern wollen, dann müssen wir das innenstädtische Leben auch in der kalten Jahreszeit weitgehend erhalten. Advents- und Weihnachtsmärkte sind dafür elementar wichtig. Da sie als erlaubte Spezialmärkte einzustufen sind, sind sie gerade als Freiluftveranstaltungen mit den richtigen Sicherheits-, Hygiene- und Besucherlenkungsmaßnahmen durchführbar.

Dazu gehören beispielsweise eine Vergrößerung der Flächen, möglicherweise auch eine Verlängerung der Veranstaltungszeiträume, um den Besucherandrang zu entzerren, eine Besinnung auf den adventlichen und weihnachtlichen Charakter sowie Zugangskontrollen und gut durchdachte Hygienekonzepte.

Die Hygienekonzepte der Veranstalter, Schausteller, Einzelhändler, Touristiker, Gastronomen und Kommunen liegen vielfach bereits vor. Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Besucherlenkung – für all das gibt es umsetzbare und sichere Lösungen. Schlussendlich muss vor Ort entschieden werden, was unter den geltenden Sicherheitsbestimmungen machbar ist. Fest steht: Mit den richtigen Konzepten lassen sich Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis miteinander vereinbaren. Das ist eine große Chance und ein Hoffnungsschimmer für alle Akteure."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.

Hack ohne Tier gibt es inzwischen in vielen Variationen. Eine wichtige Entscheidung müssen Nutzer allerdings treffen: Soll es gekühltes oder granuliertes sein? Beides hat Vor- und Nachteile.

Probleme stören weltweit Computersysteme. Betroffen sind Fluggesellschaften, Medien- und Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland mussten unter anderem die Flughäfen Berlin und Hamburg zu Ferienbeginn zeitweise den Betrieb einstellen.

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz, zeigen langjährige Trends klar, wer in der Familie zuständig ist.

Eine Umfrage von Kassenanbieter Lightspeed in diversen Ländern zeigt, wie unterschiedlich das Verhalten beim Trinkgeld ist. Mehr als die Hälfte der Deutschen spricht sich gegen die Abschaffung des Trinkgelds aus. Deutsche sind die großzügigste Trinkgeldgeber in Europa. Sechs Prozent der Befragten geben Trinkgeld für Technik.

Ein belastbares und aussagekräftiges Zahlenwerk ist für die Führung der Betriebe im Gastgewerbe elementar. ETL ADHOGA, das Netzwerk von Branchenspezialisten bei Deutschlands führender Steuerberatungsgesellschaft, hat für eben jenen besonderen Bedarf das modulare Konzept ETL ADHOGA Consulting entwickelt.