Systemgastronomie macht Kurzarbeit möglich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Sozialpartner in der Systemgastronomie, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), wollen in Krisenzeiten Verantwortung für ihre Branche üebrnehmen. Beide Seiten haben sich auf eine Zusatzvereinbarung im gerade verhandelten Entgelttarifvertrag geeinigt. Diese tarifliche Vereinbarung ermöglicht rückwirkend ab 1. März 2020 die Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie und schafft somit rechtlich Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld.

Zurückgehende Gästezahlen, Umsatzeinbußen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen eine Belastungsprobe für die Branche, deren Unternehmen und für die mehr als 120.000 Beschäftigten dar. Sandra Mühlhause, BdS-Präsidentin, ordnet das Ergebnis ein: „Wir haben in den letzten Tagen eine unglaubliche, gesundheitspolitische Dynamik erlebt, die nicht spurlos an unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft vorbeigegangen ist. Die Auswirkungen betreffen viele unserer überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen. Deshalb mussten wir zügig Handeln. Das haben wir getan.“

BdS-Hauptgeschäftsführerin und Verhandlungsführerin der BdS-Tarifkommission Andrea Belegante äußert sich deshalb auch sehr zufrieden über die Einigung im Eiltempo: „Die Sozialpartner haben mit der heute vereinbarten Ergänzung zur Kurzarbeit einen extrem wichtigen Schritt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch die ‚Corona-Krise‘, unternommen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die enge, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit dem Sozialpartner NGG. Mit dieser Lösung sichern wir Arbeitsplätze und verschaffen den Unternehmen etwas Luft zum Atmen.“

Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender und Verhandlungsführer: „Uns war es wichtig, dass wir den drohenden Einkommensverlust bei Kurzarbeit für die Beschäftigten mit der Regelung etwas abfedern können. Wenn ein Store schließt oder die Beschäftigten weniger eingesetzt werden und Kurzarbeit beantragt wird, dann müssen die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen. Vor allem haben wir es geschafft, einen Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus zu vereinbaren. Das ist ein Stück weit Sicherheit und sichert das Einkommen für Tausende unserer Mitglieder und die Beschäftigten in der Systemgastronomie.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.