Tourismus in Deutschland im April 2021: Nur ein Fünftel der Übernachtungen im Vergleich zum April 2019

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im April 2021 zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 8,5 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das zwar fast doppelt so viele Übernachtungen wie im von der Corona-Krise stark beeinträchtigten April 2020 (+94,9 Prozent), aber nur gut ein Fünftel der Übernachtungen im April des Vorkrisenjahres 2019 (-79,0 Prozent). 

Die Corona-Pandemie hatte sich bereits im April 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt. Maßgeblich dafür war das seit Mitte März 2020 geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste. Auch im April 2021 bestand ein weitgehendes Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste, das aber abhängig von der Pandemiesituation vor Ort regional gelockert wurde. 

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im April 2021 im Vergleich zum April 2020 um 98,4 Prozent auf 7,6 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 69,1 Prozent auf 0,9 Millionen. Im Vergleich zum April 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland allerdings 77,0 Prozent geringer. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland sank gegenüber dem April 2019 um 88,1 Prozent. 

Von den etwa 52 000 erfassten Beherbergungsbetrieben hatten im April 2021 lediglich 30 872 geöffnet (April 2020: 26 991 geöffnete Betriebe). 

Januar bis April 2021: Knapp 60 Prozent weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis April 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 31,1 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 59,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 27,8 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet. Das war ein Minus von 56,3 Prozent. Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 3,3 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier einen Rückgang von 75,3 Prozent.

Methodische Hinweise zu den Monatsergebnissen im Tourismus:
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten. Detaillierte Informationen sind in etwa 14 Tagen unter "Monatserhebung im Tourismus" verfügbar.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?