Umsatz im Gastgewerbe im Februar 2024 14,0 Prozent unter Vorkrisenniveau

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 0,5 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) um 1,2 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, verzeichnete das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz aber real 14,0 Prozent niedriger.

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 ein reales, kalender- und saisonbereinigtes Umsatzminus von 1,6 Prozent. Gegenüber Februar 2023 fiel der Umsatz um 0,9 Prozent. Damit lag er noch 9,5 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau vom Februar 2019. In der Gastronomie stieg der Umsatz im Februar 2024 real um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat und sank um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Februar 2019 war er 15,7 Prozent niedriger.

„Angesichts der vielfältigen Herausforderungen ist die Politik gefordert“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wir erwarten dringend Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung der Betriebe.“ Dazu gehören für ihn konsequenter Bürokratieabbau, mehr Flexibilität für die Unternehmer und einheitlich 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Essen.

„Viele unserer Betriebe berichten von einer wachsenden Preissensibilität und Konsumzurückhaltung der Gäste. Gäste kommen seltener, sie konsumieren weniger und verzichten auf die Vorspeise oder den Nachtisch. Mit Freude stellen wir aber auch fest, dass zahlreiche Gäste unseren Betrieben die Treue halten. Ihnen ist das Treffen mit Freunden in der Kneipe und das Essen im Restaurant weiterhin als Auszeit vom Alltag sehr wichtig, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland deutlich angestiegen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim​​​​​​​ zeigt, dass wesentlich für diese Zunahme eine verbesserte statistische Erfassung der Krankheitstage ist.

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.