Vermittlungsprovision: Arbeitnehmer muss Kosten für Personalsuche nicht zahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtetet werden, die für sie gezahlte Vermittlungsprovision zurückzuerstatten, wenn sie den Job vorfristig kündigen. Eine solche arbeitsvertragliche Regelung sei unwirksam, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt (1 AZR 265/22). Arbeitgeber hätten grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich ihre finanziellen Aufwendungen für die Personalbeschaffung möglicherweise nicht lohnen.

Verhandelt wurde ein Fall aus Schleswig-Holstein, bei dem der Arbeitsvertrag durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande kam. Das Urteil hat nach Ansicht von Fachleuten auch Signalwirkung für die Zahlung von Provision, die Arbeitgeber an sogenannte Headhunter zahlen, wenn diese ihnen gesuchte Fachleute vermitteln.

Im konkreten Fall zahlte der Arbeitgeber dem Personaldienstleister eine Provision von rund 4462 Euro. Weitere rund 2231 Euro sollten nach der sechsmonatigen Probezeit fällig werden. Laut Arbeitsvertrag sollte der vermittelte Service-Techniker seinem Arbeitgeber die Provision zurückzahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis nicht über eine bestimmte Frist hinaus aufrecht erhielt. Er kündigte früher.

Wie in den Vorinstanzen scheitere der Arbeitgeber mit diesem Passus im Arbeitsvertrag. Er benachteilige Arbeitnehmer «entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen», begründeten die Bundesarbeitsrichter ihre Entscheidung. Das vom Grundgesetz garantierte Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes sei beeinträchtigt, ohne dass dies durch begründete Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt wäre. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.