Viele Webseiten von Unternehmen fehlerhaft

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Internetauftritte von 2.500 zufällig ausgesuchten kleinen und mittleren Unternehmen hat der Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber (FdWB) untersucht. Zu den betrachteten Merkmalen gehörte unter anderem, ob die Webseiten ein aktives und funktionierendes SSL-Zertifikat für eine verschlüsselte Datenverbindung haben, die Unternehmensdaten in der Datenschutzerklärung vollständig enthalten sind und die Datenschutzerklärung vorschriftsmäßig verlinkt ist. Das Resultat war, dass von den insgesamt 2.500 Seiten 1.023 Webseiten (41 Prozent) identifiziert wurden, die mindestens ein wichtiges Merkmal nicht erfüllten. 36 Prozent hatten kein funktionierendes SSL-Zertifikat, 13 Prozent keine Datenschutzerklärung. Auf fast 8 Prozent aller Webseiten war das Impressum unvollständig angegeben. Und auf rund 6 Prozent war der Hinweis im Cookie-Banner unvollständig/fehlerhaft und/oder der Cookie-Banner verfügte über keine Möglichkeit, der Verwendung von Cookies zu widersprechen.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen macht der DEHOGA auf seinen Ratgeber rund um das Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die FAQ zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts und ein Merkblatt zu Informationspflichten auf Websites aufmerksam, die Mitglieder kostenlos im DEHOGA-Shop erhalten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?