Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung und damit verbundenen Ansprüchen - etwa auf Krankengeld - haben.

Das Gericht verhandelte die Klage eines Mannes, der einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen unterschrieb. Direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses meldete er sich aber krank. Zwei Wochen später kündigte die Firma innerhalb der Probezeit.

Der Mann wollte für die Zeit Krankengeld von seiner Krankenkasse. Das lehnte die Krankenkasse ab. Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da er kein Einkommen erzielt habe.

Wartezeit bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Mann verklagte daraufhin das Reinigungsunternehmen und verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn seines Arbeitsvertrags. Seiner Auffassung nach sei bereits durch einen rechtsgültigen Vertrag, der eine Entgeltzahlung vorsehe, ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen - auch wenn er die Arbeit zunächst wegen Krankheit nicht antreten konnte. 

Laut Gericht muss der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung erst dann vornehmen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall habe. Dieser Anspruch entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. 

Wie das Gericht mitteilt, soll diese gesetzliche Regelung verhindern, dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten. Unabhängig davon müsse der Mann sich erst an seine Krankenkasse wenden, bevor er seinen Arbeitgeber verklage, heißt es weiter. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das baden-württembergische Gastgewerbe hat 2024 die Konjunkturkrise zu spüren bekommen. Nach einer leichten Erholung im Jahr 2023 sind im vergangenen Jahr die preisbereinigten Erlöse für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe wieder gesunken.

Am Freitag wird es zäh: Pendlerinnen und Pendler müssen sich wegen Streiks auf Verspätungen und Ausfälle im Nahverkehr einstellen. Einfach später kommen, ist keine gute Lösung.

Seit Monaten steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zweistellig. Die höchste Insolvenzquote war in Berlin zu verzeichnen. Experten sehen für 2025 keine Anzeichen für Entspannung: Es sei zunehmend schwierig, nicht von einer Insolvenzwelle zu sprechen.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2024 real 2,6 Prozent weniger Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2024 um 13,1 Prozent niedriger. Sowohl Gastronomie als auch Hotellerie lagen real im Jahres- und im Vor-Corona-Vergleich im Minus.

Trotz Fachkräftemangel und drohender Abschläge bei der Rente wollen viele Arbeitnehmer gern vorzeitig in den Ruhestand gehen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov will mehr als jeder Vierte (27 Prozent) vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.

Mehr Personal, weniger Umsatz: Mit Essen und Trinken wird im hessischen Gastgewerbe weniger erwirtschaftet, bei Übernachtungen sieht es besser aus. Die realen Umsätze im Gastgewerbe sanken um 1,8 Prozent.

Bereits wiederholt hatte DEHOGA-Bundesverband vor Ärzten bzw. Plattformen gewarnt, die unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Jetzt ist ein weiterer Fall bekannt geworden.

Kriminelle versenden aktuell Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“. Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht.

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind 2024 im Vergleich zum Vorjahr im bundesweiten Durchschnitt deutlich um 6,3 Prozent gestiegen. Dabei zeigen sich je nach Ausbildungsberuf erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe.