Wann sind Arbeitgeber-Erstattungen steuerfrei?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Spesen und andere Ausgaben abrechnen - bei vielen Beschäftigten eine eher unbeliebte Aufgaben. Die gute Nachricht: Zumindest über die Steuererklärung müssen sie sich in bestimmten Fällen keine weiteren Gedanken machen. 

Wenn ein Arbeitgeber dienstlich veranlasste Ausgaben in tatsächlicher Höhe erstattet hat, ist diese Erstattung in der Regel steuerfrei, erklärt Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Sie muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. «Sie kann dann aber natürlich auch nicht von der Steuer etwa als Werbungskosten abgesetzt werden.»

Pauschale steuerlich abrechnen - zwei Möglichkeiten

Hat der Arbeitgeber unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben eine Pauschale gezahlt, ist zweierlei möglich. Liegt die Zahlung unter dem gesetzlichen Pauschbetrag, zum Beispiel für die Verpflegungs- oder Entfernungspauschale, können Beschäftigte die Differenz laut Steffen Gall in der Einkommensteuererklärung geltend machen – und zwar über die Werbungskosten.

Liegt der Betrag der Erstattung allerdings über dem gesetzlichen Pauschbetrag, muss die Differenz in der Steuererklärung angegeben und so nachträglich versteuert werden. Damit das nicht untergeht, wird das sogar extra in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Ende des Jahres bekommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Probleme stören weltweit Computersysteme. Betroffen sind Fluggesellschaften, Medien- und Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland mussten unter anderem die Flughäfen Berlin und Hamburg zu Ferienbeginn zeitweise den Betrieb einstellen.

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz, zeigen langjährige Trends klar, wer in der Familie zuständig ist.

Eine Umfrage von Kassenanbieter Lightspeed in diversen Ländern zeigt, wie unterschiedlich das Verhalten beim Trinkgeld ist. Mehr als die Hälfte der Deutschen spricht sich gegen die Abschaffung des Trinkgelds aus. Deutsche sind die großzügigste Trinkgeldgeber in Europa. Sechs Prozent der Befragten geben Trinkgeld für Technik.

Ein belastbares und aussagekräftiges Zahlenwerk ist für die Führung der Betriebe im Gastgewerbe elementar. ETL ADHOGA, das Netzwerk von Branchenspezialisten bei Deutschlands führender Steuerberatungsgesellschaft, hat für eben jenen besonderen Bedarf das modulare Konzept ETL ADHOGA Consulting entwickelt.

Die Einführung des Elterngeldes mit längeren Abwesenheiten vor allem von Müttern hat dauerhaft keine negativen Auswirkungen auf die Betriebe. Das hat eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben.

Wenn Kollegen gegeneinander arbeiten, hat das weitreichende Folgen: Die Produktivität sinkt und die Qualität der Arbeit leidet. Mehr noch: Kunden verlieren das Vertrauen, weil sie merken, dass die Mitarbeiter untereinander verstritten sind. Hier ist FÜHRUNG gefragt! Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Teurere Energie, Materialien und höhere Löhne: Der Mittelstand muss steigende Kosten bewältigen. Viele Unternehmen finden einen Ausweg, den letztlich auch Verbraucher spüren dürften.

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland ist nach vier Wochen erfolgreich zu Ende gegangen. Auch wenn Deutschland den Europameistertitel verpasst hat, war das Event auch aus Sicht der Tourismuswirtschaft ein Erfolg.

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Ein guter Anlass für Arbeitgeber, sich mit dem Thema Urlaub zu befassen und ihre Vorgehensweise zu überprüfen – gerade auch, um finanzielle Risiken für ihr Unternehmen zu vermeiden.

Bei einem Jobwechsel oder wenn sich der Vorgesetzte ändert, ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Doch was tun, wenn die Bewertung von der eigenen Wahrnehmung abweicht oder schlichtweg unfair ist?