Wann sind Reisekosten zu Weiterbildungen absetzbar?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Finanzamt ist entscheidend, ob Arbeitnehmer während einer Weiterbildung arbeiten oder nicht. Denn die Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend machen, können Arbeitnehmer nur im ersten Fall.

Findet die Weiterbildung im bezahlten oder unbezahlten Urlaub statt und erfolgt nicht nach Anordnung des Arbeitgebers, gilt der Ort der Weiterbildung als erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrtkosten sind dann nur als Entfernungspauschale abzusetzen (ein Weg) und nicht als Reisekosten (beide Wege). Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen in einem Urteil (Az.: 4 K 20/23), auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Keine Aufforderung des Arbeitgebers

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer Fortbildungskurse für seine Meisterausbildung besucht. Der Arbeitnehmer nahm hierfür bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis bestand weiter. Obwohl der Arbeitgeber Zuschüsse zur der freiwilligen Weiterbildung gab, kann der Kläger die tatsächlichen Ausgaben nicht als Reisekosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Der Grund: Die Weiterbildung fand nicht neben oder während einer ausgeübten Tätigkeit statt. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer nicht explizit dazu aufgefordert, die Weiterbildung zu besuchen. Es handelte sich damit um eine freiwillige Vollzeitausbildung außerhalb des Dienstverhältnisses.

«Hätte der Arbeitgeber die Weiterbildung angeordnet, hätte eine Auswärtstätigkeit vorgelegen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Reisekosten könnten dann steuerlich berücksichtigt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.