Warnstreik am Montag: Alternativen, Umfrage, Kritik und Tipps für Gestrandete

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Der für Montag angekündigte ganztägige und umfassende Verkehrswarnstreik in Deutschland macht sich für die Deutsche Bahn (DB) bereits bemerkbar. «Schon jetzt stellt die DB vor dem bundesweiten Warnstreik der EVG am Montag ein deutlich erhöhtes Fahrgastaufkommen und eine hohe Auslastung der Züge insbesondere im Fernverkehr fest», teilte ein Bahnsprecher am Samstagvormittag mit. Man empfehle Reisenden deshalb, einen Sitzplatz zu reservieren. «Zugreisende werden außerdem gebeten, am Sonntag so früh wie möglich ihr vorgesehenes Fahrtziel zu erreichen, da es bereits am Abend zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr kommen kann», hieß es weiter.

Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für Montag zu einem großen Warnstreik im Verkehrssektor aufgerufen. Fern-, Regional-, und S-Bahnverkehr auf der Schiene wird ebenso bestreikt wie nahezu sämtliche deutsche Flughäfen und der öffentliche Nahverkehr in sieben Bundesländern. Auch die Schifffahrt ist betroffen sowie die Autobahngesellschaft.

Mehrheit der Verbraucher findet Warnstreik gerechtfertigt

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland blickt einer dpa-Umfrage zufolge verständnisvoll auf den ganztägigen und umfassenden Verkehrs-Warnstreik am kommenden Montag - allerdings ist diese Mehrheit knapp: Rund 55 Prozent der Befragten halten den gemeinsamen Arbeitskampf der Gewerkschaften Verdi und EVG für «eher» oder «voll und ganz» gerechtfertigt. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. Gut 38 Prozent finden die Aktion «eher nicht» oder «gar nicht» gerechtfertigt, acht Prozent machten keine Angabe.

Das gleichzeitige Bestreiken mehrerer Verkehrsmittel finden die Befragten gleichermaßen gerechtfertigt und nicht gerechtfertigt.

Eingeschränkt ist von den Auswirkungen indes nur eine Minderheit: Insgesamt 69 Prozent der Befragten gab an, voraussichtlich nicht von dem Warnstreik betroffen zu sein. Jeder fünfte gab an, als Nutzer oder Nutzerin von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr die Auswirkungen zu spüren. Sieben Prozent waren als Fernreisende mit der Bahn betroffen. Zwei Prozent äußerten sich als betroffene Flugreisende.

Diejenigen, die nun umdisponieren müssen, gehen der Umfrage zufolge unterschiedlich damit um: Etwa 28 Prozent nutzen als Alternative zum eigentlich geplanten Reisemittel nun das eigene Auto. Jeder vierte Betroffene möchte ganz auf geplante Fahrten verzichten. Ebenso viele wissen noch nicht, ob und welche Alternativen genutzt werden.

Kommunen: Verkehrsstreik am Montag nahe an einem Generalstreik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verurteilt den angekündigten bundesweiten Verkehrsstreik. «Der Streik am Montag kommt einem Generalstreik ziemlich nahe und geht weit über einen Warnstreik hinaus», sagte der Hauptgeschäftsführer der Organisation, Gerd Landsberg, der «Rheinischen Post» (Samstag). «Es ist auch unhöflich von den Gewerkschaften, weil ja genau am Montag die nächste Verhandlungsrunde stattfindet», kritisierte Landsberg.

Für Eltern mit kleinen Kindern sei dieser Warnstreik besonders bedenklich, denn Verdi nehme «auch die Kitas wieder ins Visier. Die Kitas werden schon seit Wochen immer wieder bestreikt, zudem gibt es bei den Erzieherinnen und Erziehern einen hohen Krankenstand.» Das sei für Familien nach dem Corona-Horror schon wieder eine Riesenbelastung und oft gar nicht zu lösen, wenn beide arbeiten», ergänzte Landsberg.

Die Vorsitzende des Wirtschafts-Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, zeigte hingegen Verständnis für den Verkehrsstreik, zu dem Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für höhere Einkommen gemeinsam aufgerufen haben. «Wir sehen hier einen Tarifkonflikt, der weder ungewöhnlich noch unverständlich ist», sagte Schnitzer der «Rheinischen Post». «Die Beschäftigten haben in Deutschland im vergangenen Jahr wegen der hohen Inflation im Durchschnitt einen Reallohnverlust von über drei Prozent hinnehmen müssen», sagte sie. «Auch für dieses Jahr erwarten wir eine Inflation von 6,6 Prozent.» Vor diesem Hintergrund seien hohe Lohnforderungen verständlich.

Tipps für gestrandete Reisende

Was ist, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen kann, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?

Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Im Taxi ans Ziel

Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.

Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Dokumentieren und Belege aufheben

Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.

Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf «bahn.de» oder über die «DB Navigator»-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.

Festsitzen am Flughafen

Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechte-Portal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden

Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dort hin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern. (Mit Material der dpa)


 

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