Was vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Lage in den Hochwassergebieten in Deutschland entspannt sich. Viele Betroffene aber stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Zwischen Aufräumarbeiten und Existenzsorgen wird der Job natürlich nachrangig. Dürfen Arbeitnehmer, die Opfer des Hochwassers geworden sind, der Arbeit fernbleiben?

Ja, zumindest für die erste Zeit. Wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln erklärt, müssen betroffene Arbeitnehmer für die ersten Tage, wenn sie wegen der Hochwasserschäden an der Arbeit gehindert sind, bezahlt freigestellt werden. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Diese Regelung greife aber nur für einen kurzen Zeitraum von etwa fünf Tagen. «Ist die Arbeitsleistung längere Zeit objektiv unmöglich, darf der Arbeitnehmer der Arbeit auch weiterhin fernbleiben, erhält aber keine Vergütung mehr», so die Arbeitsrechtsexpertin.

Bei Betriebsschäden: Weiter Geld für Arbeitnehmer

Sollte der Arbeitgeber betroffen sein, weil der Betrieb wegen der Hochwasserschäden nicht weiterlaufen kann, behalten Arbeitnehmer laut Oberthür ihren Anspruch auf Vergütung, auch wenn sie nicht arbeiten können. «Kurzarbeit kann das Problem für beide Seiten abmildern.»

Daneben sind auch viele eher indirekt von den Folgen des Hochwassers betroffen, zum Beispiel weil der Bahnverkehr noch nicht überall wieder uneingeschränkt läuft oder das eigene Auto beschädigt wurde. Das kann für den Weg zur Arbeit zur Herausforderung werden.

Alternative für den Fahrweg

Hier gilt Oberthür zufolge: Wenn Arbeitnehmer von der Situation überrascht werden, ist eine Verspätung nicht pflichtwidrig und kann daher nicht sanktioniert werden. Arbeitnehmer müssen also keine Abmahnung oder gar Kündigung fürchten.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Schäden bekannt sind und der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann. «Dann muss er Alternativen für den Fahrtweg suchen, sofern sie vorhanden sind», sagt die Fachanwältin. Ein Vergütungsanspruch bestehe für die Verspätungszeit aber in beiden Fällen nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.