Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2023 um 13,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Im Juli 2023 hatte sie bereits um 23,8 Prozent gegenüber Juli 2022 zugenommen (Tageskarte berichtete). Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um ein Fünftel gestiegen
Im 1. Halbjahr 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 8.571 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,5 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2022 hatten die Forderungen bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es insgesamt im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland 25,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 54,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 41,3 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 2,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Im 1. Halbjahr 2023 gab es zudem 33.140 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um 1,9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 gesunken.