Abgefüllt: Kellner muss sich verantworten

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Der Schuss ging wohl nach hinten los – der Kellner eines Lokals im fränkischen Lichtenfels hatte die Polizei alarmiert, da ein 20-jähriger Gast seine Zeche von 41 Euro nicht bezahlen konnte. Das Problem daran: Der Kellner hatte dem jungen Mann immer weiter eingeschenkt, obwohl der Gast bereits erkennbar alkoholisiert war. Nun muss sich der Kellner nach dem Gaststättengesetz verantworten.

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