Abhol- und Lieferservice für Restaurants über Ostern durchgängig erlaubt

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Die Rücknahme der geplanten Osterruhe durch die Bundeskanzlerin hat Auswirkungen für das Gastgewerbe: Gründonnerstag und Karsamstag bleiben übliche Werktage. Somit ist das Abhol- und Lieferservice ist also unverändert möglich. Das gilt auch für Karfreitag, Ostersonntag und -montag. „Lediglich“ weitere Öffnungsschritte, zum Beispiel bezüglich der Außengastronomie, sind bis zum 12. April, gestoppt.

Ursprünglich hatte die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin einen schärferen Lockdown von Gründonnerstag bis Ostermontag beschlossen. Über einen Zeitraum von fünf Tagen sollte das öffentliche und wirtschaftliche Leben heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen.

Nach massiver Kritik und Verwirrung um die geplante Corona-Osterruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Regelung aus den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen wieder gekippt. Sie übernehme dafür die Verantwortung, sagte Merkel und bat die Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.


 

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