Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein vorläufiges Aus für den Hygienepranger ausgesprochen. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, dürfe die Landeshauptstadt München lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel, die bei einer Kontrolle festgestellt wurden, nicht mehr im Internet veröffentlichen. Die Richter hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit derartiger Veröffentlichungen.