Starkoch Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Richterin sprach damals von „hoher krimineller Energie“. (Tageskarte berichtete) Gegen die Gefängnisstrafe hatte Schuhbeck allerdings Revision eingelegt. Jetzt liegt sein Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Wie TZ berichtet, wird der Fall unter dem Aktenzeichen 1 StR 53/23 geführt und liege derzeit beim Generalbundesanwalt, so eine Sprecherin des BGH. Im nächsten Schritt werde dieser eine Stellungnahme anfertigen und dann „an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung weiterleiten“, erklärt Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Münchner Oberlandesgerichts gegenüber der Zeitung. Die Prüfung der Revision könne mehrere Wochen bis hin zu Monaten dauern.