Aus Angst vor Konkurrenz hatte ein Nürnberger Gastwirt die benachbarte Tennishalle angezündet. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zeigte er sich nun jedoch reuig und versprach, den Schaden wieder gut zu machen. Das Gericht verhängte dennoch eine zweijährige Freiheitsstrafe – setzte diese aber unter Auflagen zur Bewährung aus. Der Schaden von rund 185.000 Euro muss trotzdem zurückgezahlt werden.