Das Oberlandesgericht in Münster hat den nordrhein-westfälischen Hygienepranger gestoppt. Somit dürfen Verbrauchertäuschungen und Hygieneverstöße in der Gastronomie vorerst nicht mehr im Internet öffentlich gemacht werden. Insbesondere bemängelte das Gericht eine fehlende zeitliche Befristung der Veröffentlichungen auf der Internetseite lebensmitteltransparenz-nrw.de. Dies genüge verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
RP-online.