Wer sich in der Gastronomie selbständig machen möchte, muss zuallererst ein tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln. Vor allem, wo die Konkurrenz durch andere Restaurants, Bars & Co groß ist, bedarf es eines Alleinstellungsmerkmals, um dennoch ausreichend Kunden anzulocken. Wer sich für die eigene Bar entscheidet, kann diesbezüglich auf die Musik setzen. Eine Musikbar kann sich beispielsweise durch regelmäßige Live-Musik oder ein „Open-Mic“ für die Gäste auszeichnen. Auch Veranstaltungen wie kleine Konzerte sind eine tolle Möglichkeit, um Bekanntheit zu erlangen und die eigenen Reihen zu füllen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, welche bei der Eröffnung einer solchen Musikbar beachtet werden müssen:
Konkurrenzanalyse als Grundlage für den Businessplan
Vor jeder Gründung ist es unerlässlich, einen Businessplan zu erstellen. Dieser dient dem Zweck, das Geschäftsmodell zu spezifizieren und auf seine Realisierbarkeit zu überprüfen. Eine Konkurrenzanalyse ist in diesem Zuge nicht der einzige wichtige, aber ein unerlässlicher Schritt. Vor allem an Standorten mit hoher Dichte an Gastronomiebetrieben gibt diese einen verlässlichen Hinweis darauf, ob überhaupt noch Platz am Markt für einen neuen Anbieter ist. Schließlich gilt es, sich dauerhaft gegen die Konkurrenz zu behaupten und das ist umso schwieriger, je größer der Wettbewerb ist. Ein Alleinstellungsmerkmal wie beispielsweise eine Musikbar ist dafür nicht in jedem Fall ausreichend – erhöht aber zumindest die Erfolgschancen. Alternativ können die Gründer zuerst das Geschäftsmodell entwickeln und anschließend per Standortanalyse einen geeigneten Standort suchen, falls sie örtlich flexibel sind. Erst mit einem ausgereiften Businessplan können alle weiteren Gründungsschritte wie die Finanzplanung angegangen werden.
Franchise als Option prüfen
Wer selbst nicht die Erfahrung mitbringt oder nicht die zündende Geschäftsidee hat, um eine eigene Musikbar ins Leben zu rufen, kann auf ein Franchise-Modell setzen. Dieses bringt oftmals noch weitere Vorzüge wie eine umfassende Unterstützung durch den Franchise-Geber mit sich. Vor allem aber kann sich der Gründer sicher sein, dass das Geschäftsmodell am Markt funktioniert. Er kann auf bestehende Strategien sowie (Marketing-) Konzepte zurückgreifen und mit bekanntem Namen lassen sich auch bessere Künstler für Live-Auftritte gewinnen. Franchise bedeutet also, direkt unter einer namhaften Marke zu starten und sich dadurch mit Themen wie der Imagebildung nicht oder zumindest in geringerem Ausmaß auseinandersetzen zu müssen. Vorsicht: Eine Erfolgsgarantie gibt es dennoch nicht!
Neugründung vs. Übernahme einer Musikbar
Eine weitere Alternative zur Neugründung auf eigene Faust ist die Übernahme einer bestehenden Musikbar. Auch sie bringt gewisse Vorteile mit sich, da sie bereits am Markt etabliert ist und gewisse Stammkunden zählt. Allerdings muss für diese Übernahme oftmals mit höheren Kosten gerechnet werden als bei der Neugründung und deshalb ist es essentiell, die Zahlen im Detail zu überprüfen. Nur, wenn der Erfolg der Musikbar ihren Preis rechtfertigt, sodass sich die Investition zeitnah amortisiert, kann sich eine Übernahme lohnen. Dann stellt sie ein geringeres Risiko als bei einer Neueröffnung dar. Wer hingegen eine eigene, ausgefallene Geschäftsidee hat, die er oder sie am Markt ausprobieren möchte, für den bietet sich eher die Neugründung an. Dann kann die Bar nämlich nach den eigenen Vorstellungen gestaltet und von Beginn an entsprechend vermarktet werden. Nach einer Übernahme empfehlen sich nämlich nur kleinere Veränderungen im Geschäftsmodell, um die Erfolge durch den laufenden Betrieb nicht zu gefährden. Bei der Frage, ob eine Neugründung oder Übernahme besser ist, handelt es sich daher um eine Grundsatzentscheidung, welche jeder Gründer höchst individuell treffen muss.
Behördliche Verpflichtungen und Genehmigungen
Bevor eine Musikbar ihren Betrieb starten kann, müssen die Gründer allerhand behördlichen Verpflichtungen nachkommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Anmeldung als Gastronomiebetrieb, um die Einholung einer Schanklizenz, um die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, um einen Antrag auf Bewirtung im Freien – wenn benötigt – beim Ordnungsamt sowie um die Feststellung der persönlichen Eignung. Sollte es sich um eine Übernahme handeln, muss diese mit dem Registergericht gehandhabt und im Handelsregister erfasst werden. Zuletzt ist bei eventuellen baulichen Änderungen an dem Gebäude ein Antrag beim Bauordnungsamt zu stellen, was sowohl für den Außenbereich als auch für den Innenbereich gilt. Erst, wenn alle Genehmigungen sowie Unterlagen vorliegen, darf die Musikbar eröffnet werden. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.