Es lebe das Hausrecht! Österreichische Gastwirte dürfen selbsternannte Kontrolleure in Sachen Nichtraucherschutz aus ihrem Lokal verbannen, so ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH). Es sei grundsätzlich nicht wünschenswert, dass Einzelne systematisch die Aufgaben übernähmen, die an sich solche des Staates seien, so das Urteil. Die Richter gingen in ihrer Begründung aber noch einen Schritt weiter: Schließlich seien es totalitäre Staaten, die Private als informelle Mitarbeiter zur engmaschigen Überwachung einsetzten.