Läuft beim Restaurantbesuch nicht alles wie gewünscht, müssen sich das weder Gast noch Gastronom gefallen lassen. Der Focus hat fünf Beispiele zusammengestellt: So ist die Reservierung sowohl für den Gast als auch den Wirt verbindlich, lange Wartezeiten können durch eine Frist begrenzt werden, bei falscher Zubereitung darf es der Koch noch einmal probieren. Unfreundliche Kellner sind hingegen kein Grund zur Klage, bei einer Kakerlake auf dem Teller hört der Spaß dann aber auf.