Wer im Restaurant beherzt zubeißt, auf Knochen trifft und dabei Zähne verliert, haftet für den Schaden an seinem Gebiss selbst. Gastwirte müssen nicht dafür gerade stehen, dass im Fleisch auch Knochen sein können. Auch ein nur durchschnittlich gebildeter Verbraucher müsse wissen, dass es sich bei Fleisch um ein Produkt handelt, welches vom Tier stammt, sagt das Amtsgericht München.