Ab Dezember müssen Köche und Wirte Informationen über allergieauslösende Zutaten auch bei unverpackten Lebensmitteln geben können. Schafft es das Verbraucherschutzministerium bis dahin nicht, den europäischen Gesetzentwurf in nationales Recht umzusetzen, gilt die EU-Verordnung. Und das bedeutet: Auf Speisekarten und Preistafeln muss dann schriftlich über die 14 am meisten verbreiteten Allergene informiert werden.