Dorint zieht gegen Hotel-Lockdown vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Die Hotelgruppe Dorint hat Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun «am Scheideweg», so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

Kein Rechtsanspruch auf Novemberhilfe?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier habe durch sein Ministerium sogenannte Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfen verfassen lassen, schreibt Dorint. Diese enthielten in ihrem Text gleich zu Beginn folgenden Hinweis: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung“. Noch am Wochenende widersprach die Justizministerin Christine Lambrecht mittelbar gegenüber der dpa in folgender Meldung: „Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft für rechtlich geboten, bis die einschneidenden Corona-Auflagen aufgehoben werden.“ (Tageskarte berichtete) Der Bundesjustizministerin sei es also bewusst, dass schwerwiegende Eingriffe in den Artikel 12 (Berufsfreiheit) auch einer Entschädigung unterliegen müssen. Somit wer durch die Auffassung der Bundesjustizministerin deutlich, dass die Einschränkungen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes, wie das Beherbergungsverbot, zwingend zu Entschädigungen führen müssten, argumentiert Dorint-Chef Iserlohe. Das werde jedoch durch die Einsortierung des neuen Paragrafen unterlaufen. Der neue Restriktionskatalog nach §28a IfSG werde eben nicht vom Entschädigungsparagrafen 65 IfSG erfasst.

Unnötige Schleife über Europa – keine Zustimmungserfordernisse

Noch nicht genug dieses Widerspruchs, seitens des Bundeswirtschaftsministeriums werde auch noch darauf hingewiesen, dass Hilfen über eine Millionen Euro mit der EU abzustimmen seien, führt Dorint weiter aus. Wie der Justizministerin sicherlich klar sei, sei eine Entschädigung keiner Beihilferegelung zuzuordnen. Deshalb sei die Einsortierung einer Novemberhilfe in die Förderprogramme grundlegend falsch.

Das Wesen von Förderprogrammen liege in der Unterstützung von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUS), z.B. bei Entwicklungs- und Forschungsprojekten. Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung ist hier der Beihilfeaspekt des passiv handelnden Staates zu beachten. Bei den geforderten Entschädigungsleistungen gehe es allerdings nicht um Forschungsprojekte, sondern schlicht um den Ausgleich von entstandenen Schäden durch den aktiven staatlichen Eingriff.

Darüber hinaus habe die Europäische Kommission längst festgestellt, dass die Corona Pandemie ein außergewöhnliches Ereignis sei. Daher spielen Beihilfetatbestände hier keine Rolle, so Dorint. „Was also hindert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier daran, den geschädigten Unternehmen verpflichtende Entschädigungen durch den schwerwiegenden Eingriff des Staates in Artikel 12 (Berufsfreiheit), unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Artikel 3 (Gleichheitsprinzip) zeitgerecht und angemessen zu zahlen“, fragt sich Hotelunternehmer Dirk Iserlohe.

Die juristische Konsequenz sei nun nun, dass die Dorint Hotelgruppe eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe. Und zwar deshalb, da die Novemberhilfe, die eigentlich „November-Entschädigung“ heißen müsste, nicht zeitgerecht ausgezahlt wurde. Das führe zur Gefährdung der Existenz einer gesamten Branche. Zumal die Insolvenzantragspflichten für die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder gesetzlich vorgegeben seien. Pachten, Mieten, Kapitaldienst und Kosten liefen doch weiter, werden auch jetzt im November wieder fällig und müssen gezahlt werden.

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Dorint-Hotelgruppe sehen das Unternehmen somit schwerwiegend in ihren Grundrechten verletzt. Und zwar einerseits wegen der Verhängung von zurzeit entschädigungslosen Beherbergungsverboten und der damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Artikel 12 und 14. Anderseits aber auch wegen der Differenzierung der Novemberhilfen für Unternehmen nach ihrer Größenordnung, was nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes – der gebotenen Gleichberechtigung – entsprechen würden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das erste Stay KooooK außerhalb der Schweiz hat Mitte August 2024 die ersten Gäste empfangen. Für das Deutschland-Debüt hat sich SV Hotel Leipzig ausgesucht und bietet dort eine erweiterte Version des Gemeinschaftsbereichs The Flat und verschiedene Wohnoptionen.

2023 setzte Castlewood mit der Übernahme des Hotels Royal den ersten Schritt im Rahmen seiner Expansion in die Schweiz. Die gute Zusammenarbeit führte nun zur Entscheidung, die Partnerschaft langfristig zu festigen.

Größter Verkauf eines einzelnen Objekts in der Unternehmensgeschichte: Die Hyatt Hotels Corporation hat das Hyatt Regency Orlando mit 1.641 Zimmern und rund 18 Hektar angrenzendem Land für 1,07 Milliarden US-Dollar verkauft.

Zehn Tage nach dem Hotel-Einsturz in Kröv an der Mosel gehen die Abrissarbeiten vor Ort noch weiter. «Es ist nicht abzusehen, wann sie enden», sagte ein Sprecher der Polizei in Trier am Freitag.

Die FlowVest Hotels entwickelt und investiert in Hotelimmobilien gemeinsam mit den Titanic Hotels und will so die Titanic Group zu einer der führenden Hotelgruppen Europas ausbauen. Bei 100 Häusern steht das Expansionsziel bis 2033 zu realisieren. Jetzt soll ein Großprojekt in München dazu kommen.

Pläne zum Verkauf von Flächen auf Sachsens höchstem Gipfel samt dem überregional bekannten Fichtelberghaus stoßen auf Gegenwind. Der Stadtrat appelliert an den Landkreis, zumindest wichtige Flächen auf dem Plateau zu behalten.

Der Tourismus im Südwesten hat die Corona-Folgen abgeschüttelt. Fast überall steigt die Zahl der Übernachtungen. Von der Fußball-Europameisterschaft hat aber vor allem eine Region profitiert.

Für die europäische Auszeichnung „Hotelimmobilie des Jahres 2024“, die im Rahmen der Fachkonferenz 196+ forum München am 9. Oktober verliehen wird, haben sich in diesem Jahr 33 Hotels aus zehn Ländern beworben.

Nach dem Hotel-Einsturz in Kröv ist die Ursache weiter unbekannt. Für die Ermittlungen soll das Gebäude weiter abgerissen werden. Auch zu einem der Verletzten gibt es Neuigkeiten.

Alle 14 Zleep Hotels in Dänemark fusionieren mit der Managementgesellschaft Core Hospitality. Dadurch entsteht eine der größten Hotelgesellschaften des Landes. Wie berichtet wird, zieht sich die Deutsche Hospitality damit aus der Betreiberschaft zurück und ist fortan Markengeber.