Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Gäste aus Corona-Risikogebieten gestoppt. Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen erfolgreich.
Der DEHOGA Sachsen-Anhalt hatte die Landesregierung zuvor aufgefordert, das Beherbergungsverbot zurückzunehmen. Es stelle eine starke Wettbewerbsverzerrung da und habe eine «Stornierungswelle höchsten Ausmaßes» verursacht, teilte der Verband mit.
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Die Vorschriften zur Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten stehen seit Wochen bundesweit in der Kritik. In einigen Ländern hatten Gerichte die Regelung kassiert, weil die Auswirkungen auf die Ausbreitung des Coronavirus zweifelhaft seien. In anderen Ländern kippten die Landesregierungen das Verbot selbst. Dadurch würden viele Touristen auf Nachbarbundesländer ausweichen, so der Verband.
Beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg waren zwei Klagen gegen die Regelung anhängig. Das Gericht hatte die Landesregierung aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Das habe die Landesregierung noch immer nicht getan, kritisierte der DEHOGA
In Sachsen-Anhalt mussten Reisende aus Risikogebieten einen negativen und höchstens 48 Stunden alten Coronatest vorlegen, um absteigen zu dürfen. Das sei angesichts der inzwischen vielen Tests und der vielen Risikogebiete nicht mehr praktikabel, so der Verband. (dpa)