Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners gegen die Aufstockung des Hochbunkers von St. Pauli abgewiesen. Die Gründe für die Entscheidung liegen noch nicht vor, zunächst war am späten Montagnachmittag nur der Tenor des Urteil bekannt gegeben worden, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Wenn die Urteilsgründe vorliegen und dem Kläger übermittelt wurden, kann ein Antrag auf Zulassung von Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Wann die Urteilsgründe vorliegen, konnte der Sprecher nicht sagen. Das könne wenige Tage, aber auch mehrere Wochen dauern. Zuvor hatte das «Hamburger Abendblatt» berichtet.
Der Anwohner Mario Bloem hält die Baugenehmigung für das Projekt für nicht rechtmäßig und hatte deshalb gegen das Projekt geklagt. Mit den neuen Stockwerken wäre der Hochbunker am Heiligengeistfeld 58 Meter hoch, die umliegenden fünf- bis sechsstöckigen Gebäude aber nur 16 Meter. Es hätte ein neuer Bebauungsplan für das Viertel erstellt werden müssen, argumentiert der Kläger. Bloem hatte bereits zu Beginn des Verfahrens angekündigt, bei einer Ablehnung seiner Klage in die nächste Instanz gehen zu wollen.
Nach Darstellung des Senats soll durch den spektakulären Umbau eine Sport- und Freizeithalle in dem Bunker entstehen. Der Investor plant ferner ein Hotel und zwei Gästehäuser. Die NH Hotel Group hatte die Ausschreibung für den Betrieb eines nhow Hotels auf dem Dach des Bunkers St. Pauli in Hamburg gewonnen. Das neue nhow Hamburg wird 136 Zimmer umfassen, zudem eine Bar, einen Coffeeshop und ein Restaurant. Das Hotel hat besonders überzeugt mit seinem inklusiven und kreativen Ansatz, der sich ins futuristische Gesamtkonzept der Bunkeraufstockung einfügt. (Tageskarte berichtete) .