Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen mit einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot beim Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das Interesse an der öffentlichen Gesundheit und des Infektionsschutzes und damit letztlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen überwiege das für sich genommen durchaus gewichtige Interesse des Kölner Paares an seinem geplanten Urlaub, entschieden die Richter.
Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Situation in einem Stadtstaat mit einer Vielzahl von Menschen und insbesondere auch touristischen Besuchern auf engem Raum anders zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei. Gegen die Entscheidung des Gerichts sei eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Die IHK Nord forderte unterdessen die Aufhebung des sogenannten Beherbergungsverbots in Hamburg, wonach Gäste aus deutschen Risikogebieten nur dann in der Hansestadt übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Ein Beherbergungsverbot sei kein verhältnismäßiges Mittel, um die Pandemie einzudämmen, sagte die Vorsitzende der IHK Nord, Janina Marahrens-Hashagen. «Für die Betriebe ist es ein unglaublicher Aufwand und teils unmöglich nachzuvollziehen, welche Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommen.» Außerdem gälten in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. (dpa)
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