Das Oberverwaltungsgericht Greifswald entscheidet an diesem Freitag noch nicht über die Eilanträge gegen die Quarantäneregeln für Urlauber aus Risikogebieten. Der Senat werde erst Anfang nächster Woche zusammenkommen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der genaue Termin blieb offen.
Die Tourimusbranche in Mecklenburg-Vorpommern wartet mit Spannung auf eine Gerichtsentscheidung. Niedersachsen, Sachsen, Baden-Württemberg und das Saarland haben das Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Corona-Hotspots schon wieder aufgehoben, in Bayern läuft es an diesem Freitag aus.
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Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) will angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen an den bislang geltenden Regeln festhalten. Nach ihren Worten bedeuten sie kein Beherbergungsverbot. Gäste aus Risikogebieten müssen bei der Ankunft in MV einen negativen Corona-Test vorweisen und danach in Quarantäne. Diese können sie frühestens nach fünf Tagen verlassen, wenn auch ein zweiter Test negativ ist. (dpa)