Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.
«Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen», begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung. «Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen.» Zudem würden so Testkapazitäten an der falschen Stelle belastet. «Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.»
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Am Donnerstag ist das Verbot in mehreren Bundesländern gekippt worden: In Baden-Württemberg setzte es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar.
In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern an, die Regelung ab Samstag aufzuheben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihren Beratungen am Mittwoch in Berlin keine Einigkeit zu den Beherbergungsverboten erzielen können und einen Beschluss bis nach den Herbstferien vertagt. (dpa)