Nachdem Baden-Württemberg gleich fünf Mineralquellen wegen Resten von Pflanzenschutzmitteln die Zulassung verweigern wollte, wertete dies der Verwaltungsgerichtshof als Verstoß gegen die Berufsfreiheit. Die Richter urteilten, dass ein „natürliches Mineralwasser“ nicht absolut rein sein müsse, da die bundesweite Mineral- und Tafelwasserverordnung „keine absolute Abwesenheit von Schadstoffen“ fordere.