Da die Inhaber-Geschwister der Gaffel-Kölsch-Brauerei nicht mehr miteinander können, sind jetzt die Gerichte am Zuge. Einen Antrag des Heinrich Becker, seinen Bruder Johannes Becker wegen der Verbreitung von geschäftlichen Angelegenheiten aus der Brauerei-Gesellschaft auszuschließen, hat das Landgericht in Köln jetzt abgelehnt. Das bedeutet allerdings nicht, dass in dem Bruderzwist nun Ruhe einkehren würde. Die Auflösung des Brauhauses bleibt weiter möglich. Hierüber will das Oberlandesgericht (OLG) Köln frühestens am 13. Dezember entscheiden.