Nur rund die Hälfte der Glühweine im Handel in Brandenburg erfüllen nach Angaben der Verbraucherzentrale die korrekten Kennzeichnungsvorgaben. Von 84 getesteten Frucht-Glühweinen und Glühweinen sei nicht einmal jeder Zweite entsprechend den Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten richtig etikettiert, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) am Morgen mit. Seit dem 8. Dezember 2023 müssen Zutaten und Nährwerte bei neu hergestelltem Glühwein angegeben werden.
«Glühweine, die bis dato keine Zutatenliste und Nährwerttabelle haben, könnten vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden sein», mutmaßte die Lebensmittel-Expertin der VZB, Carola Clausnitzer. Bis die Bestände aufgebraucht seien, sei ihr Verkauf auch ohne die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlaubt. Da keine Pflicht zur Angabe des Herstellungsdatums bestehe, lasse sich schwer nachvollziehen, ob es sich um Restbestände oder unzureichend gekennzeichnete Produkte handele.