Arbeitsgericht: Kein Geld bei Verweigerung des Corona-Tests

| Politik Politik

Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmäßigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor. Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.

Die Ablehnung begründete die Musikerin damit, dass der Test einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeute und die Gefahr von Verletzungen berge, die gerade für Spieler von Blasinstrumenten problematisch seien.

Das Gericht folgte dem aber nicht. Die Testpflicht sei verhältnismäßig und kein unzulässiger Eingriff, befand das LAG. Gerade bei der Tätigkeit als Flötistin könnten die anderen Orchestermitglieder nicht anders geschützt werden. Zudem habe der Tarifvertrag den Arbeitgeber berechtigt, den Test einzufordern. Er habe die Frau deswegen weder beschäftigen noch ihr eine Vergütung bezahlen müssen, solange sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen durfte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.