Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

| Politik Politik

Das Bundeskartellamt hat heute die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.“

Viele Vergleichsportale liefern seriöse Informationen, die dem Verbraucher die Bestellentscheidungen erleichtern. Allerdings gibt es nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können:

  • Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
  • Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.
  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Die Verbraucher werden über diese Praktiken der Vergleichsportale häufig nicht angemessen informiert. Soweit dies der Fall ist, kann eine unzulässige Irreführung bzw. eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.

Im Rahmen einer ersten Ermittlungsrunde hat das Bundeskartellamt zunächst rund 150 Vergleichsportale aus den Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen zu allgemeinen Strukturdaten befragt. Die darauf aufbauende zweite Befragungsrunde richtete sich mit spezifischen Fragen an insgesamt 36 Vergleichsportale, die in den untersuchten Branchen am relevantesten waren. Die Befragungen umfassten die Themenkomplexe Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung Vergleichsportale im Oktober 2017 auf Basis seiner neuen, seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet (vgl. Pressemitteilung vom 24.Oktober 2017). Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren – eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juni 2017).

Mit dem vorgelegten Konsultationspapier stellt das Bundeskartellamt die Erkenntnisse aus den Ermittlungen ausführlich dar und nimmt eine erste rechtliche Einordnung vor. Betroffene Marktteilnehmer sowie weitere interessierte Kreise haben nun bis zum 4. Februar 2019 die Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt im kommenden Jahr einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen.

Die vollständige Untersuchung kann hier heruntergeladen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.