Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.
Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. mit der Überbrückungshilfe II werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten für den Zeitraum September bis Dezember 2020 erstattet.
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