Bundestag und Bundesrat haben ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln beschlossen. Ab Sonntag soll es nur noch wenige Vorgaben zu Masken und Tests gegen. Die Bundesländer wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist voll ausnutzen
In namentlicher Abstimmung im Bundestag votierten am Freitag 364 Abgeordnete für die Pläne der Ampelkoalition, 277 lehnten sie ab, 2 enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt - alle anderen dagegen. Auch Bundesrat ließ am Freitag das zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das nach Verkündung in Kraft treten kann.
Ab Sonntag soll es nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen geben. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale sogenannte Hotspots kann es weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Die Bundesländer wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und jeweils aktuell geltende Schutzregeln zumindest teilweise aufrechterhalten.
Länder kritisieren Infektionsschutzgesetz scharf
Deutliche Kritik gab es zum Infektionsschutzgesetz kam aus den Ländern. Laut der Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein zur Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, wurde die vorgesehene Hotspot-Regelung als „rechtlich nicht sicher umsetzbar und praktisch nicht nutzbar“, angesehen.
Auch die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz kritisieren die Hotspot-Regelung. Im Wortlaut heißt es: „Der Parlamentsvorbehalt zur Feststellung, welche Gebietskörperschaften ,Regionale Hotspots´ sein sollen, ist langwieriger und wird insbesondere in Flächenländern so schwierig umsetzbar sein. Die Länder gehen davon aus, dass die Gebietskörperschaft auch das ganze Land sein kann.“ Auch mit Blick auf den Wegfall der Maskenpflicht ist der Unmut der Länder groß. So mache das Knüpfen der Maskenpflicht allein an eine neue Hotspotregelung in § 28 a Abs. 8 IfSG ein zusätzliches Verfahren notwendig. Bei Verschlechterung der Infektionslage fordern die Länder eine Evaluierung noch vor der Sommerpause 2022, um ab Herbst 2022 eine „angemessene und praktikable Rechtsgrundlage“ vorliegen zu haben.
Der neue Rahmen für Corona-Schutzregeln
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie muss eine neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen her - denn die bestehende läuft an diesem Samstag ab. Am Freitag beschloss der Bundestag dazu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes , am selben Tag befasste sich der Bundesrat abschließend damit.
Ein Überblick über die Pläne der Ampel-Koalition, gegen die die Länder bei Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag heftig protestierten:
«Basisschutz»:
Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:
- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.
- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.
- Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
«Hotspots»:
Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament «die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» in einer «konkret zu benennenden Gebietskörperschaft» feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:
- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen - darunter fielen auch Schulen.
- Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
- Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten.
Übergangsregelung:
Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Zahlreiche Länder wollen diese Frist nutzen. (Mit Material der dpa)