Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern wieder öffnen

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Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Lockdownende für alle Bereiche des Gastgewerbes. „Unser Herz schlägt wieder vollständig. Eineinhalb Jahre war es still in Bayerns Clubs und Discotheken, eineinhalb Jahre haben wir für deren Erhalt und deren Öffnung gekämpft“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. 

„Clubs und Diskotheken sind wesentlicher Teil unserer gelebten und geliebten Kultur. In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche.“

„Musikveranstaltende Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und sind die letzten, die wieder Gäste empfangen dürfen“, ergänzt DEHOGA Bayern-Landegeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „zumeist gab es keine Möglichkeit den Betrieb umzustellen und anderweitig einen Umsatz zu erzielen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist.

So gibt es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste. Um das höchste Schutzniveau zu erreichen, dürfen nur Geimpfte, Genesene und negativ PCR-Getestete in die Betriebe.“ Einmal mehr hat sich der vom Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel initiierte Praxis-Check bewährt. Geppert: „Vor Ort sieht man am besten, was geht und was nicht. In diesem Zusammenhang gilt allen Beteiligten unser Dank für das gemeinschaftlich verfolgte und erreichte Ziel, eine möglichst praxisnahe und zugleich in höchstem Maße sichere Regelung zu finden.“

Derzeit gibt es im Freistaat über 300 Discotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale. Neben Clubs und Diskotheken dürfen auch Volksfesten und Weihnachtsmärkte wieder stattfinden.


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