DEHOGA Rheinland-Pfalz setzt prominenten Kritiker vor die Tür

| Politik Politik

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz hat den Hotelier Matthias Ganter aus Traben-Trarbach aus dem Verband ausgeschlossen. Ganter hatte den Hotel- und Gaststättenverband zuvor kritisiert und, gemeinsam mit anderen Gastgebern, gegen eine Entscheidung eines Gremiums geklagt. Tageskarte hatte eine Presseanfrage an den Verband gestellt, die inhaltlich unbeantwortet blieb.

Wie Medien berichten, wirft der Verband dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband will Ganter nun Beschwerde und Rechtsmittel einlegen.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die letztjährige Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen will. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlägt medial seit Monaten hohe Wellen in dem Bundesland. Sogar das Fernsehen berichtete. So interviewte der SWR Matthias Ganter vom Romantik Jugendstilhotel Bellevue in Traben-Trarbach, der anführt, dass die Wahl eines zukünftigen Präsidenten während der laufenden Amtszeit des amtierenden Präsidenten die DEHOGA-Satzung gar nicht vorsehe.

Im Trierischen Volksfreund und in der Allgemeinen Zeitung wurde in dem Zusammenhang nicht nur die Wahl des Präsidenten für elf Jahre kritisiert, sondern auch die Vergütung. Und genau diese Diskussion um Entschädigungen und Vergütungen scheinen der Stein des Anstoßes zu sein. So habe der Hotelier etwa „bewusst wahrheitswidrige Behauptungen“ zu Honoraren des Präsidenten aufgestellt, um den Eindruck zu vermitteln, Gereon Haumann „bereichere sich durch rechtswidrige Methoden“, heißt es in der Ausschlussbegründung aus der der Trierische Volksfreund zitiert.

Der Dehoga-Präsident nannte gegenüber der Allgemeinen Zeitung aus Mainz vor ein paar Wochen konkrete Zahlen: So erhalte er 15 000 Euro monatlich vom DEHOGA, von denen er Steuern, Sozialversicherung, Altersvorsorge und Ähnliches zahlen müsse. Hinzu komme eine Aufwandsentschädigung von 2 950 Euro im Monat. Von dieser zahle er etwa Fahrzeugkosten, Laptop und Handy. Schließlich erhalte er noch als Geschäftsführer der Dehoga Zentrum GmbH, einer Tochtergesellschaft, 5 000 Euro brutto. Macht, bei zwölf Monaten, 275.400 Euro.

„Ich weiß nicht, wie man das einem Mitgliedsbetrieb erklären soll. Die DEHOGA-Beiträge sind ja erst vor zwei Jahren erhöht worden“, wird der Hotelier Markus Schröder aus Trier vom SWR mit Blick auf das Haumansche Gehalt zitiert.

Soll ein Mitglied aus dem Verband ausgeschlossen werden, muss auch der zuständige Kreisverband angehört werden. Die DEHOGA-Vereinigung in Bernkastel-Wittlich, hatte vor dem Rauswurf dem Vorhaben mehrheitlich widersprochen. Der Ausschluss sei unverhältnismäßig, heißt es in dem ein einem Schreiben, dass dem Trierischen Volksfreund vorliegt. Dieser Auffassung hat sich das Präsidium des Landesverbandes nicht angeschlossen und Ganter nun des Verbandes verwiesen.

Offen ist nun noch der Ausgang der Klage der 20 Hoteliers gegen eine die vorzeitige Amtszeitverlängerung des Präsidenten Gereon Haumann. Haumann hatte sich im August 2018, mitten in seiner laufenden Amtsperiode, vorab für weitere acht Jahre wählen lassen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz sieht die Klage laut Trierischen Volksfreund gelassen. Die Wahl sei „satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustande gekommen“, zitiert die Zeitung DEHOGA-Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs. Sie verwies auf die Anwälte, die den Sachverhalt geprüft hätten. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.