Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich zuvor auf das neue EU-Gesetz geeinigt, womit etwa Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten, die über Online-Plattformen beschäftigt sind, unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden sollen.
Die Abstimmung ist die entscheidende Hürde, damit das Vorhaben in Kraft treten kann. Sollte eine ausreichende Mehrheit zustande kommen, muss das Ergebnis zwar noch mal formell bei einem EU-Ministerrat angenommen werden, das gilt aber als sehr wahrscheinlich. Auch eine Mehrheit des Europaparlaments muss das neue Gesetz noch abnicken, aber auch das ist sehr wahrscheinlich.
Den geplanten Regeln nach soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil liegt Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen - sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Nach Angaben der EU-Staaten sollen Beschäftigte zudem etwa besseren Zugang zu Bezahlung bei Krankheit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterstützung erhalten.
Die Bundesregierung wird sich voraussichtlich enthalten, da es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. So hatten sich vor allem FDP-Vertreter gegen das Gesetz ausgesprochen, da es ihnen in bestimmten Punkten zu weit geht. (dpa)