Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe wurden heute bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
Nähere Informationen hier, Änderungen in den FAQs sind gelb markiert.
Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe wurden heute bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
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Für viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist es eine wichtige Nachricht: Zentrale Hilfen in der Krise werden verlängert. Eine Prämie soll Firmen einen Anreiz geben, Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zu holen oder Mitarbeiter neu einzustellen.
KURZARBEIT: Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld weiter in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Bisher war geplant, dass die erleichterten Bedingungen am 31. Juni auslaufen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.
Nicht verlängert wurde die Anmeldefrist für die coronabedingte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Wer bereits für spätestens März 2021 erstmals Kurzarbeitergeld bekommen hat, für den wird bis 31. Dezember das Geld auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns aufgestockt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte gefordert, das Kurzarbeitergeld müsse auch dann aufgestockt werden, wenn es neu beantragt wird.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Die Überbrückungshilfen III ist ein anderes zentrales Hilfsinstrument der Bundesregierung. Firmen sowie Soloselbstständige bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung: ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019.
Bisher ist die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni befristet. Sie wird nun bis Ende September verlängert. Dafür hat sich die Bundesregierung den Namen «Überbrückungshilfe III Plus» einfallen lassen. Außerdem wird der Zuschuss deutlich aufgestockt von derzeit 12 Millionen Euro auf maximal 52 Millionen Euro pro Firma - für Unternehmen, die direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.
Ergänzende Informationen zur Fortführung der Überbrückungshilfe III:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Für beide Programme gemeinsam gilt künftig:
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
PRÄMIE:
Neu ist der Anreiz für Firmen, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einzustellen - dafür soll es eine «Restart-Prämie» als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten geben. Die Idee: Gastronomen zum Beispiel sollen wieder Leute einstellen und damit auch mehr Umsatz machen können. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
AWALTS- UND GERICHTSKOSTEN
Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
NEUSTARTHILFE:
Auch die Hilfen für Soloselbstständige - also zum Beispiel Künstler - werden verlängert und aufgestockt. Konkret erhöht sich laut Ministerien die Neustarthilfe von derzeit bis zu 7500 Euro auf bis zu 12 000 Euro für die ersten drei Quartale 2021. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sprach von einer Ermutigung für viele Kreative, die auch weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden hätten. Die Neustarthilfe erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen
KOSTEN:
Was kostet das Ganze den Steuerzahler? Das Arbeitsministerium rechnet für die zuständige Bundesagentur für Arbeit durch die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regeln mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro. Bei der Überbrückungshilfe III geht Altmaier davon aus, dass die bisher geplanten Mittel reichen - weil im Zuge des Aufschwungs immer weniger Firmen die Voraussetzungen erfüllen. Im Nachtragshaushalt 2021 waren zusätzliche 25 Milliarden Euro für Firmenhilfen beschlossen worden.
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