Habeck prüft Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

In dem Entwurf heißt es, um das Arbeitsangebot insbesondere von alleinerziehenden Frauen mit Kindern zu steigern, prüfe die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Arbeitnehmende. Das könnte sich auch auf den Arbeitsort und die Arbeitszeit beziehen, also etwa die Verteilung der Arbeitsstunden auf den Tag. Die Prüfung beziehe sich insbesondere auf die Arbeitszeit, hieß es im Ministerium. Homeoffice sei ein Aspekt, stehe aber dabei nicht im Fokus. Arbeitgeberinteressen sollten in dieser Prüfung angemessen berücksichtigt werden.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte: «Mobile Arbeit gehört für viele Beschäftigte seit Jahren zum Arbeitsalltag. In der Regel wird diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz braucht es nicht.» Ein gesetzlicher Anspruch auf mobile Arbeit würde die Wirklichkeit in den Betrieben schlicht ignorieren.

«Wir werden den Arbeits- und Fachkräftemangel nur bekämpfen können, wenn wir an mehreren Schrauben drehen», so Habeck. «Wir haben die Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Fachkräften modernisiert, die Umsetzung läuft und es ist wichtig, dass dies Wirkung zeigt.» Auch Potenzial im Inland müsse jedoch besser genutzt werden. «Es braucht vor allem mehr Flexibilität und bessere Anreize etwa für Ältere und Zweitverdienende.» Außerdem müsse man bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten schneller und effektiver vorankommen.

Bei einer Fragerunde im Bundestag sagte Habeck, der Mangel an Fachkräften sei eine Bedrohung für die deutsche Volkswirtschaft. «Das ist ein strukturelles Problem, das die deutsche Volkswirtschaft in den nächsten Jahren stark herausfordern und beuteln wird.» Die Regierung bemühe sich nun, Versäumnisse der Vergangenheit anzugehen.

Habeck geht von deutlich mehr freien Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aus als bisher bekannt. Schätzungen bezifferten die Zahl auf knapp unter zwei Millionen. Viele Unternehmen würden freie Stellen gar nicht melden, sondern «stillschweigend akzeptieren». Deshalb sei von mehr als den offiziell erfassten 700 000 freien Stellen auszugehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist die vom Bürgerrat empfohlene Einführung eines staatlichen, verpflichtenden Labels für alle Produkte auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Von Gastronomie und Handel gab es erhebliche Bedenken.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs.

Das Bundeswirtschaftsministerium und der bayerische Beauftragte für Bürokratieabbau hatten Anfang Oktober zu einem Praxischeck im Gastgewerbe geladen. Im Rahmen des Workshops wurden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Unter dem Motto „Pizza – Burger – Business – Berlin“ feierte der Bundesverband der Systemgastronomie die Eröffnung seiner neuen Repräsentanz in der Hauptstadt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der kulinarischen Vielfalt der Branche und hob die Bedeutung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Politik hervor.

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband ​zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

Der Tarifkonflikt in der Systemgastronomie ist lange nicht gelöst. Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen über einen neuen Tarifvertrag wurde keine Einigung erzielt. Um auf die Situation der Beschäftigten hinzuweisen, führte die Gewerkschaft NGG in Berlin jetzt einen Aktionstag durch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Bundestag eine industriepolitische Offensive angekündigt und Oppositionsführer Friedrich Merz scharf angegriffen. Merz warf Scholz im Gegenzug vor, den Bundestag für Wahlkampf zu missbrauchen.

Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein hat der Freistaat Bayern eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum ab. 

Die Bundesregierung hat die Fortschreibung ihrer Nationalen Tourismusstrategie in Form eines Strategieberichts veröffentlicht. Der Bericht verknüpft strategische Ziele und praxisorientierte Lösungen für zentrale Fragen der Tourismuswirtschaft.