Homeoffice-Pflicht läuft Ende Juni aus

| Politik Politik

Arbeitgeber müssen ab Juli aller Voraussicht nach kein Homeoffice mehr anbieten. Die entsprechende Pflicht läuft zum Monatsende aus, und Absichten sie zu verlängern gibt es nach Angaben aus der Bundesregierung nicht.

«Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als Notbremse, und wird Ende Juni auslaufen», sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) der «Wirtschaftswoche». Dass eine Verlängerung der sogenannten Bundesnotbremse, die konkrete bundesweite Corona-Regeln vorschreibt, nicht geplant ist, hatte die Regierung schon Ende Mai angekündigt. Arbeitgeber mussten der Vorgabe zufolge Homeoffice anbieten, «wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen».

Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird im Moment über Regeln am Arbeitsplatz nach der Homeoffice-Pflicht beraten. Das Homeoffice habe einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge will das Ministerium nun die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Flächen-, Abstands- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz macht und ebenfalls Ende des Monats auslaufen würde, anpassen und verlängern.

Eine Homeoffice-Pflicht ist auch in dieser Verordnung nach einem Bericht des Nachrichtenportals «The Pioneer» nicht vorgesehen. Es gehe nur um «grundlegende Vorgaben» am Arbeitsplatz wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten. Die neue Verordnung solle am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und dann von Juli bis Ende September gelten.

Zu einer möglichen Neuauflage der Bundesnotbremse, etwa im Herbst, sagte Braun, dies müsse von der Impfquote und der Wirkung der Impfstoffe abhängig gemacht werden und von der möglichen Ausbreitung weiterer Virusmutationen. «Wenn die Zahlen wieder hochgehen würden, dann müsste man schnell entscheiden. Jetzt gibt es keinen Grund, sie akut zu verlängern.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.