Der Konsum von Cannabis ist im Freistaat auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, künftig komplett verboten. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der bayerische Landtag das landeseigene Cannabis-Verbot-Gesetz beschlossen. Zudem werden Cannabis-Produkte in Bayern nun grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.
CSU und Freie Wähler hatten das neue Regelwerk mit dem sperrigen Namen Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung im Bund beschlossene Teillegalisierung des Cannabis-Konsums auf den Weg gebracht. Auch die AfD stimmte dem Gesetz zu. Eigentlich untersagt das Cannabisgesetz des Bundes bereits das Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen. Dies wäre faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten.
Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.
Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Verordnungsermächtigungen zu erlassen, die in bestimmten öffentlichen Bereichen, etwa Stadtparks oder Treffpunkten, das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.