Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen 

| Politik Politik

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag legte die zuständige Mindestlohnkommission am Montag in Berlin vor. Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache. Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, bliebt am Montag zunächst unklar.

«Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen», heißt es im Beschluss der Mindestlohnkommission. Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: «Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.» Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. «Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.»

Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen Montagmorgen.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande kommen.

Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise hatten sich unter anderem Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro ausgesprochen und auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu höheren Renten führen. Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen: «Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen», sagte etwa der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth.

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden. Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung im Land einen Vorschlag für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der letzten Erhöhung im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde verdienten. Arbeitgebern, die gegen die Lohnuntergrenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der politischen Runde „Reise am Mittag“ des Deutschen Reiseverbandes (DRV) wurde klar: Für Reisewirtschaft und Verbraucher wäre es vermutlich am besten gewesen, wenn die Kommission keinen Revisionsbedarf gesehen hätte.

Das Gastgewerbe spielt für Bayern eine bedeutende Rolle, wie Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber beim diesjährigen Gastgebertag des DEHOGA Bayern in Amberg hervorhob. Für die Bundesregierung hatte sie weniger warme Worte übrig.

Mit Hunger kann man nicht lernen, meinen die Initiatoren einer Volksinitiative für kostenloses Schulessen von Klasse 1 bis 6 in Brandenburg. Sie haben eine erste Stufe für ihr Anliegen genommen.

In dieser Woche tagten die Landesdelegierten des DEHOGA Bayern in Amberg. Der Verband verabschiedete eine „Gastro-Agenda“ für mehr Planungssicherheit für klare Perspektiven in der Branche. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach sich für die dauerhafte Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer aus.

In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist die vom Bürgerrat empfohlene Einführung eines staatlichen, verpflichtenden Labels für alle Produkte auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Von Gastronomie und Handel gab es erhebliche Bedenken.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs.

Das Bundeswirtschaftsministerium und der bayerische Beauftragte für Bürokratieabbau hatten Anfang Oktober zu einem Praxischeck im Gastgewerbe geladen. Im Rahmen des Workshops wurden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Unter dem Motto „Pizza – Burger – Business – Berlin“ feierte der Bundesverband der Systemgastronomie die Eröffnung seiner neuen Repräsentanz in der Hauptstadt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der kulinarischen Vielfalt der Branche und hob die Bedeutung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Politik hervor.

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband ​zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.