Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ins Ausland

| Politik Politik

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell - in Form von sogenannten Verpflegungspauschalen. Ab dem kommenden Jahr gelten nun neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des jeweils bereisten Landes. Wer prüfen möchte, welche Pauschale für welches Land gilt, kann das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Die grundsätzlich geringeren Verpflegungspauschalen für das Inland bleiben für Dienstreisen in Deutschland unverändert. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder der üblichen Tätigkeitsstätte gibt es pauschal 14 Euro. Bei ganztägigen Reisen gibt es pro Tag der Abwesenheit 28 Euro.

Was bei Dienstreisen in verschiedene Länder gilt

Die Pauschalen können Arbeitgeber entweder im Rahmen der Reisekostenabrechnung steuerfrei mit dem Gehalt ihrer Beschäftigten auszahlen. Oder aber Arbeitnehmer sichern sich das Geld über die Steuererklärung. Dafür sind die Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen als Werbungskosten in der «Anlage N» einzutragen. Auch Unternehmer und Selbstständige können von den Pauschalen profitieren. Sie müssen diese als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer sich während einer Geschäftsreise an einem Tag in mehreren Ländern aufhält, für die unterschiedlich hohe Pauschalen gelten, darf immer nur den Pauschbetrag des Landes angeben, in dem er oder sie sich zuletzt aufgehalten hat. Das gilt auch dann, wenn er sich an diesem Tag überwiegend im Inland aufgehalten hat, teilt der Bund der Steuerzahler mit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Krankschreiben lassen per Telefon, das sollte auch Bürokratie sparen. Doch der Krankenstand steigt - was die Regierung nach Ansicht des Finanzministers zum Handeln zwingt. Doch die Ärzte widersprechen.

Der Streit über die künftige gesetzliche Lohnuntergrenze wird heftiger. Arbeitgeberverbände gehen den Arbeitsminister scharf an - und beschäftigen sich auch mit einer anderen Frage.

Die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer in Deutschland stehen vor immensen Herausforderungen. Beim „Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung“ diskutierten Vertreter der Branche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.