NGG zum Mindestlohn: Vor allem Menschen mit Minijobs im Gastgewerbe profitieren

| Politik Politik

„Rund 6,6 Millionen Menschen werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober profitieren, vor allem Menschen mit Minijobs und Teilzeitkräfte. Sieben von zehn Minijobs – und hierbei vor allem Frauen – sind betroffen: Minijobs und auch Teilzeitarbeit gibt es vor allem im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk. Hier arbeiten viele häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen nicht tarifgebunden sind oder ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen.“ Darauf weist Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.  

Die Erhöhung des Mindestlohns könne zwar die anhaltend hohe Inflation etwas abfedern, aber weitere Entlastungen seien notwendig, so Zeitler. Deshalb begrüße die NGG die Einigung in der Regierungskoalition auf die Gas- und Strompreisbremse mit einem Umfang von 200 Milliarden Euro.

Der NGG-Vorsitzende wies ausdrücklich auch darauf hin, dass die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine und vor den Belastungen durch die Inflation beschlossen wurde und nicht zum Entlastungspaket der Bundesregierung gehöre. Deshalb sei es notwendig, dass der gesetzliche Mindestlohn weiterhin kräftig steige.

Zeitler mahnte an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse, denn viele erhielten den gesetzlichen Mindestlohn nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt und vom Bundesarbeitsgericht jüngst bekräftigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Nur dann kann er letztlich auch wirksam durchgesetzt werden.“

Bereits die Ankündigung der Erhöhung des Mindestlohns habe sich positiv auf das Lohngefüge ausgewirkt, so die Gewerkschaft. Überall, wo die NGG neue Tarifverträge verhandelt habe, liege der Einstiegslohn oberhalb von 12 Euro, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in der ostdeutschen Milchindustrie, so der NGG-Vorsitzende. „Wir haben im Gastgewerbe fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“  

Dies zeige, dass es gute Löhne nur mit Tarifvertrag gebe. „Deshalb muss die Tarifbindung – vor allem in den ostdeutschen Bundesländern – gestärkt werden“, so der NGG-Vorsitzende.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.