Oberlandesgericht weist Corona-Ansprüche von Hotel gegen Versicherung zurück

| Politik Politik

Das Oberlandesgericht in Jena hat die Klage eines Hotels abgewiesen, das nach einer coronabedingten Teilschließung Zahlungen seiner Versicherung anstrebte. Der Hotelbetrieb sei nicht insgesamt untersagt worden, sondern für nicht-touristische Übernachtungen noch erlaubt gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Mittwoch zur Begründung. Geschäftliche Übernachtungen seien noch möglich gewesen. Der Versicherungsfall sei nicht eingetreten, stellte das Gericht fest.

Außerdem konnten laut Gericht «keine derart erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei der Klägerin festgestellt werden, die unter Umständen ebenfalls wie eine vollständige Betriebsschließung hätten bewertet werden können.» Den Angaben zufolge lag der Anteil der Buchungen für geschäftliche Zwecke in dem Jahr 2019 bei etwa 58 Prozent und im Jahr 2018 bei 56 Prozent.

Geklagt hatte eine Unternehmerin, die im Wartburgkreis ein Hotel betreibt und zwischen dem 19. März und dem 15. Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie keine touristischen Übernachtungen anbieten durfte. Sie hatte aber eine Versicherung abgeschlossen, die sich auch auf Betriebsschließungen erstreckt. Die Klägerin verlangte nun 64 000 Euro von der Versicherung.

Das Landgericht Meiningen hatte die Klage der Frau abgewiesen. Die Berufung hatte mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena auch keinen Erfolg. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der politischen Runde „Reise am Mittag“ des Deutschen Reiseverbandes (DRV) wurde klar: Für Reisewirtschaft und Verbraucher wäre es vermutlich am besten gewesen, wenn die Kommission keinen Revisionsbedarf gesehen hätte.

Das Gastgewerbe spielt für Bayern eine bedeutende Rolle, wie Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber beim diesjährigen Gastgebertag des DEHOGA Bayern in Amberg hervorhob. Für die Bundesregierung hatte sie weniger warme Worte übrig.

Mit Hunger kann man nicht lernen, meinen die Initiatoren einer Volksinitiative für kostenloses Schulessen von Klasse 1 bis 6 in Brandenburg. Sie haben eine erste Stufe für ihr Anliegen genommen.

In dieser Woche tagten die Landesdelegierten des DEHOGA Bayern in Amberg. Der Verband verabschiedete eine „Gastro-Agenda“ für mehr Planungssicherheit für klare Perspektiven in der Branche. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach sich für die dauerhafte Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer aus.

In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist die vom Bürgerrat empfohlene Einführung eines staatlichen, verpflichtenden Labels für alle Produkte auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Von Gastronomie und Handel gab es erhebliche Bedenken.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs.

Das Bundeswirtschaftsministerium und der bayerische Beauftragte für Bürokratieabbau hatten Anfang Oktober zu einem Praxischeck im Gastgewerbe geladen. Im Rahmen des Workshops wurden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Unter dem Motto „Pizza – Burger – Business – Berlin“ feierte der Bundesverband der Systemgastronomie die Eröffnung seiner neuen Repräsentanz in der Hauptstadt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der kulinarischen Vielfalt der Branche und hob die Bedeutung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Politik hervor.

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband ​zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.